Ab 28. Juni 2025 gilt das BFSG – Bist du vorbereitet?

Ab 28. Juni 2025 gilt das BFSG – Bist du vorbereitet?
Ab dem 28. Juni 2025 wird es für viele Unternehmen ernst: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft. Es verpflichtet dich dazu, deine digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – damit wirklich alle Menschen Zugang zu deinem Online-Angebot haben.
In diesem Beitrag erfährst du, was genau das für dich bedeutet, ob dein Unternehmen betroffen ist – und wie du sinnvoll und rechtssicher vorgehst.
Was regelt das BFSG?
Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Das Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen digitale Angebote wie Websites, Apps, E-Books oder Self-Service-Terminals genauso nutzen können wie alle anderen.
Für dich als Anbieter:in bedeutet das – deine digitalen Angebote müssen barrierefrei nutzbar sein. Und das ist ab 2025 keine freiwillige Entscheidung mehr, sondern Pflicht.
Wer ist betroffen?
Du bist vom BFSG betroffen, wenn du:
- digitale Produkte wie Computer, Tablets, Smartphones oder E-Book-Reader herstellst oder vertreibst,
- digitale Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbietest, z. B. in Form von:
- Online-Shops
- Buchungssystemen
- Kundenportalen
- Banking- oder Telekommunikationsdiensten,
- Geräte mit Bildschirm betreibst (z. B. Fahrkarten- oder Bankautomaten).
Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind befreit – aber nur, wenn sie Dienstleistungen erbringen (nicht bei Produkten). Das kommt aber alles auch noch, also lieber früher als später dran denken!
✅ Checkliste: Trifft das BFSG auf dich zu?
Beantworte dir diese Fragen:
- Bietest du digitale Produkte oder Services für Endverbraucher:innen an?
- Können deine Kund:innen online bestellen, buchen oder Verträge abschließen?
- Hast du mehr als 10 Mitarbeitende oder mehr als 2 Mio. € Umsatz?
- Arbeitest du mit öffentlichen Stellen zusammen oder bekommst Fördermittel?
Wenn du mindestens einmal „Ja“ gesagt hast, solltest du dich mit dem BFSG beschäftigen – und bald aktiv werden.
Was musst du tun?
Folgende Anforderungen musst du ab 2025 umsetzen:
- Deine Website und digitalen Produkte müssen den Vorgaben der WCAG 2.1 (Level AA) entsprechen.
- Du brauchst eine Barrierefreiheitserklärung auf deiner Website.
- Nutzer:innen müssen dir Barrieren melden können – z. B. über ein einfaches Kontaktformular.
- Du solltest deine Maßnahmen intern dokumentieren – falls es zu Prüfungen oder Beschwerden kommt.
Was passiert, wenn du nichts unternimmst?
Bei Verstößen gegen das BFSG drohen dir:
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
- Abmahnungen durch Wettbewerber:innen oder Verbraucherschutzverbände
- Vertriebsverbote für deine digitalen Produkte
Außerdem schadest du deinem Image – denn Barrierefreiheit wird von immer mehr Menschen erwartet.
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Du weißt nicht genau, ob du betroffen bist – oder ob deine Website bereits barrierefrei genug ist?
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Fazit
Das BFSG ist mehr als ein Gesetz – es ist ein Aufruf zu mehr digitaler Teilhabe. Wenn du frühzeitig handelst, sicherst du dir nicht nur rechtlich ab, sondern zeigst auch Haltung und erreichst neue Zielgruppen.
Wir bei glassemarketing.de unterstützen dich gern – professionell, verständlich und ohne Fachchinesisch. Dabei benutzen wir wie alle anderen auch einfach ChatGPT für die Texte. Wichtig ist: wir könnens hinterher auch technisch umsetzen. Deswegen schreibsch uns oifach, gell!